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   KG, 14.08.2001 - 27 W 201/01   

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https://dejure.org/2001,14639
KG, 14.08.2001 - 27 W 201/01 (https://dejure.org/2001,14639)
KG, Entscheidung vom 14.08.2001 - 27 W 201/01 (https://dejure.org/2001,14639)
KG, Entscheidung vom 14. August 2001 - 27 W 201/01 (https://dejure.org/2001,14639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der an einen Prozessbevollmächtigten zu zahlenden Erhöhungsgebühr

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erhöhte Gebühr bei GbR als Auftraggeber in Altfällen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 91 Abs. 1; BRAGO § 6
    Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer BGB -Gesellschaft

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus KG, 14.08.2001 - 27 W 201/01
    Auch wenn im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 29. Januar 2001 (NJW 2001, 1056) nunmehr die Gesellschaft bürgerlichen Rechts in dem Umfang für rechts- und parteifähig gehalten wird, in dem sie als Teilnehmer am Rechtsverkehr Träger von Rechten und Pflichten sein kann, ist für die Beurteilung der Notwendigkeit der entstandenen Kosten auf den Zeitpunkt der Beauftragung der Rechtsanwälte Prof. Dr. K. u.a. im Jahr 1998 abzustellen.
  • VG Meiningen, 27.08.2003 - 8 K 465/00

    Abwasserabgabe; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Erhöhungsgebühr nach § 6 BRAGO

    Deshalb kann es nicht darauf ankommen, wann dem Rechtsanwalt der Kläger Vollmacht erteilt wurde, die Klage erhoben ist oder Dispositionen hinsichtlich der anwaltlichen Vertretung nach der früheren Rechtsauffassung ausgerichtet wurden (entsprechend jeweils: KG Berlin, B. v. 14.08.2001 Az.: 27 W 201/01; LG Berlin, B. v. 10.09.2001 Az.: 82 T 752/01; ThürOLG, B. v. 10.12.2001 Az.: 2 W 656/01; LSG Schleswig-Holstein, U. v. 18.12.2002 Az.: L 4 KA 4/02, alle zitiert nach JURIS).
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